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   BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08   

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https://dejure.org/2009,12471
BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08 (https://dejure.org/2009,12471)
BAG, Entscheidung vom 11.08.2009 - 3 AZR 12/08 (https://dejure.org/2009,12471)
BAG, Entscheidung vom 11. August 2009 - 3 AZR 12/08 (https://dejure.org/2009,12471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung - Altersdiskriminierung - Gleichbehandlung - Rückwirkung - Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsrentner

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsrentner in der betrieblichen Altersversorgung; Mitwirkungsrechte der Betriebsrentner an tarifpolitischen Entscheidungsprozessen; Zulässigkeit der Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsrentner in der betrieblichen Altersversorgung; Mitwirkungsrechte der Betriebsrentner an tarifpolitischen Entscheidungsprozessen; Zulässigkeit der Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Dies hat der Senat in seinen Urteilen vom 27. Februar 2007 (- 3 AZR 734/05 - Rn. 33 f., BAGE 121, 321) und 17. Juni 2008 (- 3 AZR 409/06 - Rn. 28 bis 30, AP GG Art. 9 Nr. 136) unter Bezugnahme auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Tarifautonomie als Teil der Koalitionsfreiheit entschieden.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Juni 2008 (- 3 AZR 409/06 - Rn. 33 bis 35, AP GG Art. 9 Nr. 136) ausgeführt hat, haben Betriebsrentner nach § 18 AGG rechtlich die Möglichkeit, sich am Entscheidungsprozess beim Abschluss entsprechender Tarifverträge innergewerkschaftlich zu beteiligen und dieses Recht auch durchzusetzen.

    Im Urteil des Senats vom 17. Juni 2008 (- 3 AZR 409/06 - Rn. 34, AP GG Art. 9 Nr. 136) heißt es:.

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Das rückwirkende Inkraftsetzen des TV Vereinheitlichung führt nicht zu einer echten Rückwirkung, denn der Tarifvertrag greift nicht nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein (zur echten Rückwirkung vgl. BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - zu C III 2 a der Gründe, BVerfGE 95, 64), sondern belässt den Betroffenen ihre Besitzstände nach dem VersTV Nr. 3 iVm. dem ErgTV uneingeschränkt.

    Auch für die unechte Rückwirkung ist kennzeichnend, dass eine vorhandene Rechtsposition nachträglich entwertet wird (zur unechten Rückwirkung vgl. BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - zu C III 2 b der Gründe, aaO).

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Jedenfalls sind die Anforderungen an die Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung nicht höher als diejenigen an die Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 40 mwN, NZA 2009, 849).

    Es ist anerkannt, dass der Gesetzgeber die wegen eines sozialpolitischen Ziels für geboten erachtete Ungleichbehandlung nicht im Detail selbst regeln muss, sondern den zur Ausgestaltung berufenen Tarifvertrags- und Betriebspartnern Gestaltungs- und Beurteilungsspielräume einräumen kann (vgl. EuGH 16. Oktober 2007 - C-11/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, 74, Slg. 2007, I-8566; BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 37, NZA 2009, 849).

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand liegt ein abgeschlossener Sachverhalt vor; der Eintritt des Versorgungsfalls ist eine wesentliche Zäsur und deshalb ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B II 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu B IV 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Dabei kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder ob sie an dessen Grundsätze nur mittelbar gebunden sind (vgl. dazu BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 94).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Auch nach einem als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehenden Verbot der Diskriminierung wegen des Alters liegt eine unzulässige Benachteiligung nicht vor, wenn Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG Rechnung getragen wurde (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-10013; BAG 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 44, AP BetrAVG § 1b Nr. 7).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand liegt ein abgeschlossener Sachverhalt vor; der Eintritt des Versorgungsfalls ist eine wesentliche Zäsur und deshalb ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B II 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu B IV 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Auch nach einem als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehenden Verbot der Diskriminierung wegen des Alters liegt eine unzulässige Benachteiligung nicht vor, wenn Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG Rechnung getragen wurde (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-10013; BAG 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 44, AP BetrAVG § 1b Nr. 7).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand liegt ein abgeschlossener Sachverhalt vor; der Eintritt des Versorgungsfalls ist eine wesentliche Zäsur und deshalb ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B II 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu B IV 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 694/94

    Ablösung von DDR-Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 12/08
    Die Tarifvertragsparteien haben hiermit nicht den Vertrauensgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt, der der Rückwirkung nicht nur von Gesetzen, sondern auch von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Grenzen setzt (BAG 30. März 1995 - 6 AZR 694/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 1).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

  • EuGH, 11.05.2006 - C-11/05

    Friesland Coberco Dairy Foods - Zollkodex der Gemeinschaften -

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 254/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 327/09

    Tarifvertragliche Altersversorgung für das Bodenpersonal der Lufthansa;

    Das Bundesarbeitsgericht geht jedenfalls in seiner Entscheidung vom 11. August 2009 - 3 AZR 12/08 - davon aus, dass der TV Vereinheitlichung nicht zu Eingriffen in vorhandene Besitzstände führt, sondern zu einem für die unter den persönlichen Geltungsbereich fallenden Arbeitnehmer zu einem verbesserten Versorgungswerk führt.
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